Ihr Anwalt im Verkehrsrecht für Köln
Bußgeldbescheid, drohendes Fahrverbot, Strafbefehl oder Anklage wegen einer Verkehrsstraftat? Wir verteidigen Sie im Bußgeldverfahren und im Verkehrsstrafrecht – vor dem Amtsgericht Köln, dem Landgericht Köln und gegenüber den Bußgeldbehörden. Ersteinschätzung kostenfrei und unverbindlich.
Rückmeldung in der Regel noch am selben Werktag.
Verteidigung in Köln – Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafrecht
Ob geblitzt auf A3 und A4, Bußgeldbescheid der Stadt Köln oder Strafbefehl vom Amtsgericht Köln: Wir prüfen Messung, Akte und Verfahren im Detail und entwickeln eine eigene Verteidigungsstrategie für Ihren Fall. Zu jedem Vorwurf finden Sie hier die passende Seite:
- Geblitzt? in Köln →
- Alkohol am Steuer in Köln →
- Fahrerflucht in Köln →
- Handy am Steuer in Köln →
- Rotlichtverstoß in Köln →
- Fahren ohne Fahrerlaubnis in Köln →
- Abstandsverstoß in Köln →
- Führerscheinentzug in Köln →
- Verkehrsunfall in Köln →
Zwei Wochen – mehr Zeit bleibt Ihnen nicht
Bußgeldbescheid und Strafbefehl werden nach zwei Wochen ab Zustellung rechtskräftig (§ 67 OWiG, § 410 StPO). Senden Sie uns Ihre Unterlagen deshalb am besten sofort – wir kümmern uns um die fristwahrenden Schritte.
Ihre Verfahrensbeteiligten in Köln – wir kennen die Abläufe
Verkehrssachen aus Köln laufen über feste Stationen. Wir wissen, wer zuständig ist und wo anzusetzen ist.
- Bußgeldstelle der Stadt Köln Erlässt die Bußgeldbescheide für Verkehrsverstöße im Stadtgebiet. In Nordrhein-Westfalen gibt es keine zentrale Landesbußgeldstelle: Zuständig ist stets die Ordnungsbehörde am Tatort, gleich ob die Polizei oder die Kommune gemessen hat.
- Verkehrsüberwachung der Stadt Köln Führt die kommunalen Messungen im Stadtgebiet durch; den Bußgeldbescheid erlässt dieselbe Stadtverwaltung.
- Amtsgericht Köln Verhandelt Bußgeldsachen nach Einspruch sowie Verkehrsstrafsachen erster Instanz.
- Staatsanwaltschaft Köln Führt die Ermittlungsverfahren bei Verkehrsstraftaten – vom ersten Anhörungsbogen bis zur Anklage oder Einstellung.
- Landgericht Köln Berufungs- und Beschwerdeinstanz, etwa bei der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis.
- Führerscheinstelle Fahrerlaubnisbehörde – zuständig für MPU-Anordnungen, verwaltungsrechtliche Entziehung und Neuerteilung.
In drei Schritten zur kostenfreien Falleinschätzung
Formular ausfüllen
Schildern Sie kurz den Vorwurf und laden Sie Ihre Unterlagen hoch – Bußgeldbescheid, Strafbefehl oder Anklageschrift als Foto oder PDF.
Wir melden uns
Sie erhalten in der Regel noch am selben Werktag eine Rückmeldung – telefonisch oder per E-Mail, wie Sie es wünschen.
Einschätzung erhalten
Wir sagen Ihnen offen, welche Erfolgsaussichten bestehen und was das weitere Vorgehen kostet. Erst dann entscheiden Sie.
Häufige Fragen aus Köln
Muss ich für die Beauftragung nach Köln kommen?
Nein. Die Ersteinschätzung und die Mandatsabwicklung laufen vollständig digital und telefonisch – Unterlagen wie Bußgeldbescheid, Strafbefehl oder Anklageschrift laden Sie einfach im Formular hoch. Nur wenn in Ihrer Sache tatsächlich verhandelt wird, findet der Termin vor dem zuständigen Gericht statt, etwa dem Amtsgericht Köln.
Wer erlässt in Köln die Bußgeldbescheide?
Das hängt davon ab, wer gemessen hat: In Nordrhein-Westfalen gibt es keine zentrale Bußgeldstelle: Den Bescheid erlässt die Ordnungsbehörde am Tatort, in Köln also die Bußgeldstelle der Stadt Köln, und zwar auch dann, wenn die Polizei gemessen hat; für kommunale Messungen ebenfalls die Bußgeldstelle der Stadt Köln. Für das gerichtliche Verfahren nach einem Einspruch ist das Amtsgericht am Tatort zuständig – in Köln also das Amtsgericht Köln.
Was passiert nach meinem Einspruch beim Amtsgericht Köln?
Hilft die Bußgeldstelle dem Einspruch nicht ab, gibt sie das Verfahren über die Staatsanwaltschaft an das Amtsgericht ab. Dort wird über den Vorwurf verhandelt – oder das Verfahren wird ohne Hauptverhandlung eingestellt bzw. im Beschlusswege entschieden. Wir vertreten Sie in jedem Stadium; in vielen Fällen kann das Gericht Sie vom persönlichen Erscheinen entbinden.
Übernehmen Sie auch Verkehrsstrafsachen in Köln?
Ja. Wir verteidigen bei Vorwürfen wie Unfallflucht, Trunkenheits- oder Drogenfahrt und Gefährdung des Straßenverkehrs – im Ermittlungsverfahren gegenüber der Staatsanwaltschaft Köln, in der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Köln und in der Berufung vor dem Landgericht Köln. Auch gegen eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 111a StPO) gehen wir vor.
Was kostet die Ersteinschätzung?
Nichts – sie ist kostenfrei und unverbindlich. Erst wenn Sie uns beauftragen, entstehen Kosten; besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt diese in der Regel die Verfahrenskosten. Die Deckungsanfrage stellen wir für Sie.
Wie schnell muss ich reagieren?
Bußgeldbescheid und Strafbefehl werden nach zwei Wochen ab Zustellung rechtskräftig (§ 67 OWiG, § 410 StPO). Melden Sie sich deshalb sofort nach Erhalt – wir übernehmen die fristwahrenden Schritte.
Kostenlose Ersteinschätzung anfordern
Füllen Sie das Formular aus – wir melden uns in der Regel noch am selben Werktag bei Ihnen. Kostenfrei und unverbindlich.